Mehrfachteilnahme Energiegemeinschaften

Gleichzeitige Teilnahme an mehreren Energiegemeinchaften

Allgemeines zur Mehrfachteilnahme und Teilnahmefaktor:  

Ab April 2024 können in Österreich sowohl bestehende als auch neue Mitglieder bis zu 5 Energiegemeinschaften (GEA, regionale EG, österreichweite BEG) beitreten. Geregelt wird dies über den sogenannten Teilnahmefaktor, der festlegt, welcher Anteil des Stroms aus den Energiegemeinschaften bezogen wird. Jeder Teilnehmer muss bei Wunsch an der Teilnahme an einer weiteren Energiegemeinschaft der Energiegemeinschaft seinen gewünschten Teilnahmefaktor mitteilen. Die Energiegemeinschaft kann nicht für alle Mitglieder eine Teilnahme an einer Bürgerenergiegemeinschaft mit Wasserkraft zu einem gewissen Anteil bestimmen. Dies müssen alle Teilnehmer einzeln abschließen. 

 

Der Teilnahmefaktor gibt an, welchen prozentualen Anteil deines Verbrauchs oder deiner Erzeugung du in einer Energiegemeinschaft einbringst. Er bestimmt also, wie viel Prozent deines erzeugten Stroms maximal in die Gemeinschaft fließen können oder wie viel deines Stromverbrauchs maximal von der Gemeinschaft gedeckt wird.  

 

Beispiel:  

Angenommen, du bist Mitglied in zwei Energiegemeinschaften und verbrauchst in einer Viertelstunde 1 kWh Strom. Für deine Zählpunkt in der ersten Energiegemeinschaft nutzt du einen Teilnahmefaktor von 70 %. Das bedeutet, dass du mit 70 % deines Verbrauchs, also 0,7 kWh, in der ersten Energiegemeinschaft teilnimmst. Der Teilnahmefaktor für die zweite Energiegemeinschaft kann maximal 30 % betragen, wodurch du 0,3 kWh von dieser Gemeinschaft beziehst. Eine Überschreitung von 100 % ist nicht möglich. 

Potentielle Nachteile bei einer Mehrfachteilnahme:  

 

  • Weniger Strombezug aus der- bzw. weniger Einspeisung in die Energiegemeinschaft:  Es kann nicht garantiert werden dass die Einstellung des Faktors dazu führt, dass du mehr Strom aus der EG beziehst bzw. in die EG eingespeist wird. Es besteht die Gefahr, dass du als Bezieher deutlich weniger Strom aus einer EG beziehst und somit weniger von den finanziellen Vorteilen einer EG profitierst. Gleiches gilt für EG-Einspeiser wenn die Teilnahmefaktoren nicht auf die Energiegemeinschaften bzw. deren Verbrauch/Erzeugungsprofil abgestimmt sind.  
  • Erhöhte Komplexität für EG TeilnehmerInnen: Wir versuchen stets den EG Gründungs- und Teilnahmeprozess so einfach wie möglich zu gestalten. Die Einführung eines weiteren Schrittes der potenziell negative Auswirkungen auf den EG Bezug / die EG Einspeisung hat, führt zu erhöhter Komplexität im Anmeldeprozess und im laufenden Betrieb. Es ist für EG Teilnehmer beispielsweise schwer nachzuvollziehen wie viel Strom in einem Monat verbraucht wurde, wenn der Abrechnungszeitraum vom Energieversorger, EG1 und EG2 unterschiedlich ist.