Gilt der staatliche Strompreisdeckel auch innerhalb von Energiegemeinschaften?
Strompreisdeckel
Beim Strompreisdeckel handelt es sich um eine staatliche Förderung, welche dazu beitragen soll, die erhöhten Kosten für Strom für Privathaushalte zu deckeln bzw. zu senken. Gefördert wird dabei ein Grundbedarf von 2900 kWh pro Jahr. Dieser Grundverbrauch wird mit max. 30 ct/kWh gefördert. Beträgt der Strompreis beispielsweise 35 ct/kWh, dann müssen vom Endkunden lediglich 10 ct/kWh bezahlt werden. Die restlichen 25 ct werden vom Staat übernommen.
Hinweis: Die Umsatzsteuer wird jeweils von dem vollen Betrag ohne Zuschuss berechnet und nicht übernommen!
Gilt der staatliche Strompreisdeckel auch innerhalb von Energiegemeinschaften?
Der Strompreisdeckel bezieht sich lediglich auf Energieversorgungsunternehmen. Da Energiegemeinschaften nicht mit Energieversorgungsunternehmen gleichzustellen sind, gilt der Strompreisdeckel innerhalb von EG nicht.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass jene Energiemenge, die innerhalb der EG gehandelt wird, „gefördert“ wird. Für den Restnetzbezug (also jener Strom, der vom Energieversorger bezogen wird) gilt der Strompreisdeckel normal laut den gesetzlichen Anforderungen.
Beispiele bis 1.7.2024
- Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 25 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, Sie bezahlen 10 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird jedoch von den 25 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 5 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 15 Cent pro kWh.
- Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 40 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh jeweils 30 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, auch diese bezahlen 10 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird jedoch wiederum von den 40 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 8 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 18 Cent pro kWh.
- Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 45 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh auch jeweils die maximalen 30 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, Sie bezahlen 15 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird wiederum von den 45 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 9 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 24 Cent pro kWh.
Ab 1.7.2024 bis 31.12.2024 gilt folgende Regelung:
Wie bisher bezahlen Sie pro Haushalts-Zählpunkt für einen Jahresverbrauch von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) 10 Cent/kWh netto für die Energie. Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen, wie sonst auch üblich, hinzu.
Neu ist, dass der maximale Stromkostenzuschuss dabei 15 Cent/kWh beträgt. Das bedeutet, wenn der Energiepreis Ihres Lieferanten über 25 Cent/kWh liegt, zahlen Sie den Anteil des Energiepreises, der über 25 Cent/kWh liegt, zuzüglich zu den 10 Cent/kWh.
Beispiele ab 1.7.2024 - 31.12.2024
- Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 15 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh jeweils 5 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, Sie bezahlen 10 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird jedoch von den 15 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 3 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 13 Cent pro kWh.
- Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 25 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, auch diese bezahlen 10 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird jedoch wiederum von den 25 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 5 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 15 Cent pro kWh.
- Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 45 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh auch jeweils die maximalen 15 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, Sie bezahlen 30 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird wiederum von den 45 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 9 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 39 Cent pro kWh.
Hinweis: Die Umsatzsteuer wird jeweils von dem vollen Betrag ohne Zuschuss berechnet.
Das bedeutet: Auch mit Stromkostenbremse ist es ratsam, den Preis des eigenen Lieferanten zu prüfen und ggf. zu vergleichen
Quelle: E-Control