Gilt der staatliche Strompreisdeckel auch innerhalb von Energiegemeinschaften?
Strompreisdeckel
Beim Strompreisdeckel handelt es sich um eine staatliche Förderung, welche dazu beitragen soll, die erhöhten Kosten für Strom für Privathaushalte zu deckeln bzw. zu senken. Gefördert wird dabei ein Grundbedarf von 2900 kWh pro Jahr. Dieser Grundverbrauch wird mit max. 30 ct/kWh gefördert. Beträgt der Strompreis beispielsweise 35 ct/kWh, dann müssen vom Endkunden lediglich 10 ct/kWh bezahlt werden. Die restlichen 25 ct werden vom Staat übernommen. Mehr Informationen zum Strompreisdeckel findest du auf der Website der Arbeiterkammer.
Gilt der staatliche Strompreisdeckel auch innerhalb von Energiegemeinschaften?
Der Strompreisdeckel bezieht sich lediglich auf Energieversorgungsunternehmen. Da Energiegemeinschaften nicht mit Energieversorgungsunternehmen gleichzustellen sind, gilt der Strompreisdeckel innerhalb von EG nicht. Auf den finalen Gesetzesentwurf wird jedoch noch gewartet.