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TERRA 258 kWh - Argumente für HKN <250 kWh

E-Control fordert bei Speichern ab 250 kWh einen Herkunftsnachweis (HKN), was einen eigenen Zähler erfordert. Hier stehen Argumente, warum auch der TERRA mit 258 kWh unter diese Grenze fällt.

Laut E-Control/KenV-Novelle muss der Netzbetreiber für Stromspeicher ab ≥ 250 kWh in der Herkunftsnachweis-Registerdatenbank monatlich melden, welche Strommengen im Vormonat eingespeichert und wieder abgegeben wurden; die nötigen Messwerte sind vom Netzbetreiber zu erheben. Bei Speichern in Kundenanlagen sind grundsätzlich Subzähler in Bezugs- und Einspeiserichtung vorzusehen, damit Speicherladung und Speicherabgabe für das Herkunftsnachweissystem nachvollziehbar sind.

Unter 250 kWh Speicherkapazität sind Energiespeicheranlagen von den einschlägigen Pflichten zur Stromkennzeichnung bzw. Herkunftsnachweis ausgenommen. (ElWG: Energiespeicheranlagen mit unter 250 kWh sind von den Bestimmungen des § 86 Abs. 1 bis 7 und § 87 ausgenommen).

Die Herausforderung: es wird nicht zwischen Netto- und Bruttokapazität unterschieden!

Beim neoom TERRA mit 258 kWh (Brutto) führt dies immer wieder zu Diskussionen mit Netzbetreibern. Nachstehend sind Argumente aufgeführt, warum der TERRA 400V 125 kW / 258 kWh trotzdem unter diese Grenze fällt und somit keinen eigenen Subzähler erfordert:

Argument 1: Nettokapazität ist die richtige Bezugsgröße

Die Bruttokapazität von 258 kWh heranzuziehen, ist weder technisch noch regulatorisch haltbar. In der gesamten österreichischen und europäischen Energiewirtschaft wird bei regulatorischen Grenzen, Förderprogrammen und Ausschreibungen ausnahmslos die nutzbare Nettokapazität verwendet - und NICHT die Bruttokapazität. Das gilt konsistent für:

  • EAG-Förderprogramme für Batteriespeicher (OeMAG / Austrian Power Grid)
  • Klimafonds-Förderungen für gewerbliche Speichersysteme
  • Europäische Speicher-Förderpogramme, z.B. EU Innovation Fund
  • Technische Normen IEC 62619 und IEC 62660 (klare Differenzierung Brutto/Netto)

Argument 2: Brutto ≠ Netzwirksam

Das Verhältnis Brutto- zu Nettokapazität ist eine Auslegungsentscheidung des Herstellers im Hinblick auf Gerätesicherheit und Lebensdauer - es hat keinerlei Relevanz für die tatsächlich netzwirksame Energiemenge. Info vorab: DoD = Depth of Discharge = Entladetiefe. Beim neoom TERRA (Sofar-Wechselrichter) greifen zwei aufeinanderfolgende Begrenzungen:

Kenngröße Wert
Bruttokapazität (Herstellerangabe) 258 kWh
DoD-Limit Sofar HW (fest implementiert, 95%) 245 kWh nutzbar
DoD-Limit neoom Ai - Steuerung (92%) 238 kWh netzwirksam
Regulatorische Schwelle (§ 86 Abs. 8 ElWG) 250 kWh
Unterschreitung der Grenze - 12,6 kWh (- 5,0%)

Die 95%-DoD-Begrenzung des Sofar-Wechselrichters ist werksseitig fest implementiert und kann weder durch den Installateur noch durch den Betreiber verändert werden. Die zusätzlich 92%-Begrenzung durch die neoom Ai-Steuerung ist eine bewusst lebensdauerschonende Auslegung - technisch sinnvoll, für die regulatorische Beurteilung aber ohne Einfluss.

Kurz gesagt: Pufferreserven für den Tiefentladeschutz und herstellerseitige Sicherheitsreserven fließen unter keinen Umständen ins Netz. Sie sind für den Schutzzweck der 250 kWh-Grenze schlicht irrelevant.

Argument 3: Regulatorische Einordnung

§ 86 Abs. 8 ElWG sowie die TOR Messwesen V2.0 (E-Control, Abschnitt 9.2 und 12.3) zielen auf die netzwirksame Speicherkapazität ab. Der Schutzzweck der 250 kWh-Grenze - die lückenlose Erfassung netzwirksamer Energiemengen im HKN-System - ist mit einer nutzbaren Kapazität von 245 kWh (bzw. tatsächlich 238 kWh mit neoom Ai) vollständig erfüllt.

Eine Auslegung, die auf die Bruttokapazität abzielt, würde Hersteller mit großzügigeren Sicherheitsreserven systematisch benachteiligen - das widerspricht dem Schutzzweck der Norm und führt zu sachlich nicht gerechtfertigten Mehrkosten für den Anlagenbetreiber.

Empfohlene Unterlagen im Bedarfsfall

  • Technisches Datenblatt neoom TERRA: link
  • Garantiebedingungen neoom TERRA: link