§14a EnWG / §9 EEG Vorbereitung des Kundenstandortes und Konfiguration in neoom CONNECT

Dieser Artikel beschreibt, wie eine neoom Kundenanlage für §14a und §9 Steuerung durch den Netzbetreiber vorbereitet und konfiguriert werden muss

Was ist eine Netzbetreibersteuerung nach §14a EnWG und §9 EEG

Genauere Informationen dazu findest du auf unserer Webseite: https://neoom.com/ratgeber/paragraph-14a

Wie funktioniert die Steuerung durch den Netzbetreiber bei einer neoom Anlage

Das vom Netzbetreiber gesendete Steuersignal wird über das Smart Meter Gateway und das CLS-Gateway über das sog. EEBUS Protokoll an den neoom BEAAM geschickt. 

Der neoom BEAAM wertet das empfangene Signal aus und führt die Steuerung durch:

Steuerung zur Reduktion der Netzbezugsleistung nach §14a

  • Der Steuerbefehl zur Reduktion der Netzbezugsleistung, welcher über das EEBUS Protokoll (EEBUS Anwendung "Limitation of Power Consumption") an den BEAAM geschickt wird, beinhaltet den Leistungswert, den alle steuerbaren Geräte in SUMME, für die Dauer des anliegenden Signals, maximal vom Netz beziehen dürfen.
  • Dieser Leistungswert wird vom Netzbetreiber bestimmt und richtet sich nach der Anzahl der steuerbaren Verbraucher * 4,2kW * Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF)
    Der Gleichzeitigkeitsfaktor hängt von der Anzahl der steuerbaren Verbraucher ab:
    1 steuerbarer Verbraucher: GZF=1
    2 steuerbare Verbraucher: GZF=0,8
    3 steuerbare Verbraucher: GZF=0,75
    4 steuerbare Verbraucher: GZF=0,7
    5 steuerbare Verbraucher: GZF=0,65
    6 steuerbare Verbraucher: GZF=0,60
    7 steuerbare Verbraucher: GZF=0,55
    8 steuerbare Verbraucher: GZF=0,5
    >8 steuerbare Verbraucher: GZF=0,45
    Bitte beachtet, dass sich die Berechnung des maximalen Leistungswertes durch Änderungen der gesetzlichen Vorgaben ändern kann, allerdings ist das für die neoom Anlage irrelevant, da der korrekte Leistungswert über das EEBUS Protokoll vom CLS GW an den BEAAM geschickt wird. Das CLS GW liegt in der Verantwortung des Messstellenbetreibers.
     
  • Das neoom CONNECT Energiemanagement am BEAAM überwacht die Leistungssumme aller steuerbarer Verbraucher und stellt sicher, dass diese immer unterhalb einer §14a Leistungslimitierung liegt. Für den Fall, dass dazu steuerbare Verbraucher abgeschaltet bzw. reduziert werden müssen, wird dies in folgender Reihenfolge durchgeführt, bis das Leistungslimit erreicht wird:
    1. Wird die Batterie gerade aus dem Netz geladen, so wird dies gestoppt.
    2. Ist gerade ein Auto-Ladevorgang aktiv, so wird die Ladeleistung reduziert bzw. gestoppt.
    3. Verbraucher, die über Relais von neoom CONNECT gesteuert werden, werden abgeschaltet.
    4. Die Leistung eines Warmwasser-Heizstabs wird reduziert bzw. gestoppt.
    5. Die Wärmepumpe wird abgeschaltet.
    Anmerkung: Durch die Steuerung am Netzanschlusspunkt wirkt sich die Eigenverbrauchsoptimierung am Standort durch PV und Speicher positiv auf die notwendigen Verbraucher-Abschaltungen bzw. Verbraucher-Leistungsreduktionen aus, sodass in der Praxis eine §14a bedingte Leistungsreduktion oder Abschaltung von steuerbaren Verbrauchern nur selten vorkommen wird. Das CONNECT Energiemanagement sorgt so dafür, dass steuerbare Verbraucher auch im Falle einer §14a Leistungslimitierung nur dann abgeschaltet bzw. reduziert werden, wenn dies wirklich notwendig ist, um für maximalen Kundenkomfort zu sorgen.

  • Wir der Befehl zur Reduktion der Netzbezugsleistung vom Netzbetreiber zurückgezogen, so regelt neoom CONNECT die Verbraucher wieder so, um den Betriebszustand der Verbraucher wie vor dem Empfang des Steuerbefehls wieder herzustellen. (Anmerkung: Der Steuerbefehl zur Reduktion der Netzbezugsleistung darf vom Netzbetreiber maximal für 2 Stunden anliegen.)
    Achtung: Relaisgesteuerte Verbraucher müssen evtl. wieder manuell eingeschaltet werden, wenn diese sich durch die Wiederherstellung der Stromversorgung nicht wieder von selbst einschalten.

Was benötigst Du, um die Steuerbarkeit nach §14a und §9 am Kundenstandort zu ermöglichen

  • Der Kundenstandort benötigt ein Intelligentes Messsystem (iMSys). Dieses wird vom Messstellenbetreiber bereitgestellt.

Bitte beachte, dass manche Messstellenbetreiber (MSB) standardmäßig nur ein iMSys mit Relais-Schnittstelle anbieten. Dies ist für die intelligente Steuerung durch neoom CONNECT nicht ausreichend. Es ist darum sicherzustellen, dass der MSB auch ein passendes CLS Gateway mit Ethernet-Schnittstelle bereitstellt. Wird dies vom MSB nicht angeboten, so ist ein sog. wMSB (wettbewerblicher Messstellenbetreiber) zu nutzen.

Der folgende Artikel informiert dich über die Beschaffungsmöglichkeiten eines geeigneten iMSys: https://wissen.neoom.com/woher-bekomme-ich-ein-imsys

  • Eine Ethernet Verbindungskabel (mindestens CAT6a) zwischen dem CSL Gateway und dem BEAAM.
  • Wenn am Standort eine Wärmepumpe oder ein abschaltbarer Verbraucher installiert ist, der nur über ein Relais durch neoom CONNECT gesteuert werden kann, brauchst du auch noch eine BEAAM Extension. (Details zur Verkabelung einer Wärmepumpe oder eines Relaisgesteuerten Verbraucher findest du in den weiteren Absätzen.)
  • Optional, aber EMPFOHLEN: Ein eigener Zähler für alle Wärmepumpen deren Leistungswert von neoom CONNECT nicht über Modbus ausgelesen werden kann.
    Dies sind alle Modelle, die NICHT auf der Seite https://neoom.com/neoom-connect-geraete unter "Heizung/Kühlung" aufgelistet werden, wenn du den Filter "Protokoll: Modbus" wählst.
  • Optional, aber EMPFOHLEN: Ein eigener Zähler für Relais gesteuerte, "Abschaltbaren Verbraucher".

Solltest du keinen Zähler für solche Wärmepumpen und Relais gesteuerten Verbraucher verbauen, so wird angenommen, dass der aktuelle Leistungsbezug eines solchen, nicht gemessenen Verbrauchers die in neoom CONNECT konfigurierte Maximalleistung ist. Dies kann somit zu der Abschaltung von mehr Verbrauchern führen, als eigentlich notwendig wäre. Zur Veranschaulichung ein Beispiel:
 
Am Standort existiert ein Batteriespeicher, eine Ladestation und eine Wärmepumpe.
Daraus ergibt sich eine §14a Netzbezugsleistungslimit von 4,2kW * 3 * 0,75 = 9,45kW

  • Szenario1 - Zähler für die Wärmepumpe verbaut:
    Die Wärmepumpe bezieht aktuell keine Leistung, Ladestation bezieht aktuell 11kW, Batterie ist leer und wird nicht aus dem Netz geladen.
    In diesem Fall reduziert neoom CONNECT die Leistung der Ladestation von 11kW auf 9,45kW

  • Szenario2 - Kein Zähler für die Wärmepumpe verbaut:
    Die in neoom Connect konfigurierte Maximalleistung der Wärmepumpe ist 5kW.
    Die WP bezieht aktuell keine Leistung, Ladestation bezieht aktuell 11kW, Batterie ist leer und wird nicht aus dem Netz geladen.
    In diesem Fall reduziert neoom CONNECT die Leistung der Ladestation von 11kW auf 4,45kW, da es annimmt, dass die Wärmepumpe aktuell 5kW bezieht (Vorausgesetzt es werden aktuell mehr als 5kW vom Netz bezogen), und somit die Summe des Leistungsbezugs aller steuerbaren Verbraucher 11kW + 5kW = 16kW ist. Die maximale Netzbezugsleistung bei aktiver §14a Steuerung ist 9,45kW , somit muss die Leistung um 6,55kW reduziert werden. Aufgrund der oben angeführten Abschaltreihenfolge wird diese Leistung von der Ladestation genommen. Somit wird die Ladeleistung von 11kW auf 4,45kW reduziert.

Verkabelung einer SG-Ready Wärmepumpumpe für §14a Regelung

Für eine SG-Ready Steuerung der Wärmepumpe ist diese gemäß folgender Anleitung https://wissen.neoom.com/sg-ready mit der BEAAM Extension (Anschlußklemme J3 / Relais 1 - Pin 4 und 5 / Relais 2 - Pin 1 und 2) zu verkabeln.

Ist diese Verkabelung korrekt durchgeführt, so ist für eine §14a Steuerung nichts weiter zu unternehmen, da die BEAAM Extension den SG-Ready Betriebszustand 1 (EVU Sperre) im Falle einer notwendigen §14a bedingten Abschaltung an die Wärmepumpe signalisiert.

Verkabelung einer NICHT SG-Ready Wärmepumpumpe für §14a Regelung

Ist die Wärmepumpe nicht über SG-Ready an neoom CONNECT angebunden, so ist der Ausgang o1 der BEAAM Extension (Anschlußklemme J5 - Pin 10) mit dem EVU Sperre Eingang der Wärmepumpe zu verbinden. (Bitte beachte hier die elektrische Kompatibilität des BEAAM Extension Ausgangs mit dem EVU Sperre Eingang der Wärmepumpe)
WICHTIG: Diese Verkabelungsvorschrift gilt für alle Wärmepumpen, die nicht über SG-Ready steuerbar sind. (Selbst wenn diese über Modbus an neoom CONNECT angebunden sind.)

Verkabelung eines Relais-gesteuerten Verbrauchers für §14a Regelung

Gibt es am Standort weitere Großverbraucher die gemäß §14a abgeschaltet werden müssen, und sind diese Großverbraucher nicht direkt durch neoom CONNECT steuerbar, so sind diese Verbraucher ebenfalls mit dem Ausgang o1 der BEAAM Extension (Anschlußklemme J5 - Pin 10) über ein Relais / einen Schütz zu verbinden.

Steuerung zur Reduktion der Netzeinspeiseleistung nach §9

Der Steuerbefehl zur Reduktion der Netzeinspeiseleistung, welcher über das EEBUS Protokoll (EEBUS Anwendung "Limitation of Power Production") an den BEAAM geschickt wird, beinhaltet den Leistungswert für die maximale Netzeinspeisung, der für die Dauer des anliegenden Signals nicht überschritten werden darf.

Wird dieses Steuersignal vom BEAAM empfangen, regelt er die PV Produktion der Wechselrichter entsprechend, um den Einspeiseleistungswert nicht zu überschreiten.
Voraussetzung hierfür ist die Steuerbarkeit des Wechselrichters durch neoom CONNECT. (Siehe Liste der unterstützten Geräte: https://neoom.com/neoom-connect-geraete

Welche Konfiguration in neoom CONNECT ist erforderlich

Wenn du die Verkabelungen wie oben beschrieben durchgeführt hast, kann die Konfiguration in neoom CONNECT remote durchgeführt werden.

Die notwendigen Schritte hierfür werden veröffentlicht, sobald das Software Update zur Steuerung veröffentlicht wurde. Dies ist für Sommer 2025 geplant.

Hinweis
Für den sog. Pairing Prozess zwischen den beiden EEBUS Endpunkten "CLS Gateway" und "BEAAM" ist es notwendig den sog. SKI (Subject Key Identifier) zwischen BEAAM und CLS Gateway auszutauschen. Der SKI dient dazu, die Authentizität und Sicherheit der Kommunikation zwischen den beiden Geräten sicherzustellen.
Hierfür muss der BEAAM SKI am iMSys System eingetragen werden und der CLS Gateway SKI in neoom CONNECT.
Hierfür kann die Mitwirkung des Messstellenbetreibers erforderlich sein. 
Eine genaue Anleitung hierfür folgt ebenfalls, sobald das Software Update zur Steuerung veröffentlicht wurde.