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§14a EnWG / §9 EEG Vorbereitung des Kundenstandortes und Konfiguration in neoom CONNECT

Dieser Artikel beschreibt, wie eine neoom Kundenanlage für §14a und §9 Steuerung durch den Netzbetreiber vorbereitet und konfiguriert werden muss

Was ist eine Netzbetreibersteuerung nach §14a EnWG und §9 EEG

Genauere Informationen dazu findest du auf unserer Webseite: https://neoom.com/ratgeber/paragraph-14a

Wie funktioniert die Steuerung durch den Netzbetreiber bei einer neoom Anlage

Das vom Netzbetreiber gesendete Steuersignal wird über das Smart Meter Gateway und das CLS-Gateway über das sog. EEBUS Protokoll an den neoom BEAAM geschickt. 

Der neoom BEAAM wertet das empfangene Signal aus und führt die Steuerung durch:

Steuerung zur Reduktion der Netzbezugsleistung nach §14a

  • Der Steuerbefehl zur Reduktion der Netzbezugsleistung, welcher über das EEBUS Protokoll (EEBUS Anwendung "Limitation of Power Consumption") an den BEAAM geschickt wird, beinhaltet den Leistungswert, den alle nach §14a steuerbaren Geräte in SUMME, für die Dauer des anliegenden Signals, maximal vom Netz beziehen dürfen.
    (Anmerkung: Nach §14a gelten Batteriespeicher, Elektroauto-Ladestationen und Wärmepumpen als steuerbare Verbrauchseinrichtung.)
  • Der Netzbetreiber darf Leistungsbegrenzung der SteuVE (Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen) vornehmen und die Leistungssumme dabei auf bis zu "Anzahl der steuerbaren Verbraucher * 4,2kW * Gleichzeitigkeitsfaktor (GZF)" limitieren.
    Der Gleichzeitigkeitsfaktor hängt von der Anzahl der steuerbaren Verbraucher ab:
    1 steuerbarer Verbraucher: GZF=1
    2 steuerbare Verbraucher: GZF=0,8
    3 steuerbare Verbraucher: GZF=0,75
    4 steuerbare Verbraucher: GZF=0,7
    5 steuerbare Verbraucher: GZF=0,65
    6 steuerbare Verbraucher: GZF=0,60
    7 steuerbare Verbraucher: GZF=0,55
    8 steuerbare Verbraucher: GZF=0,5
    >8 steuerbare Verbraucher: GZF=0,45
     
  • Das neoom CONNECT Energiemanagement am BEAAM überwacht die Leistungssumme aller steuerbarer Verbraucher und stellt sicher, dass diese immer unterhalb einer §14a Leistungslimitierung liegt. Für den Fall, dass dazu steuerbare Verbraucher abgeschaltet bzw. reduziert werden müssen, wird dies in folgender Reihenfolge durchgeführt, bis das Leistungslimit erreicht wird:
    1. Wird die Batterie gerade aus dem Netz geladen, so wird dies gestoppt.
    2. Ist gerade ein Auto-Ladevorgang aktiv, so wird die Ladeleistung reduziert bzw. gestoppt.
    3. neoom CONNECT schaltet die Relais ab und damit die Verbraucher, die den Relais angeschlossen sind.
    4. Die Leistung eines Warmwasser-Heizstabs wird reduziert bzw. gestoppt.
    5. Von neoom CONNECT steuerbare Wärmepumpen werden abgeschaltet.
    Anmerkung: Die neoom  CONNECT Eigenverbrauchsoptimierung am Standort durch PV und Speicher wirkt sich positiv auf die maximale Netzbezugsleistung aus, sodass in der Praxis eine §14a bedingte Leistungsreduktion oder Abschaltung von steuerbaren Verbrauchern nur selten vorkommen wird. Das CONNECT Energiemanagement sorgt so dafür, dass steuerbare Verbraucher auch im Falle einer §14a Leistungslimitierung nur dann abgeschaltet bzw. reduziert werden, wenn dies wirklich aufgrund der maximal erlaubten Netzbezugsleistung notwendig ist. Dies bietet maximalen Kundenkomfort.

  • Wird der Befehl zur Reduktion der Netzbezugsleistung vom Netzbetreiber zurückgezogen, so regelt neoom CONNECT die Verbraucher wieder so, um den Betriebszustand der Verbraucher wie vor dem Empfang des Steuerbefehls wieder herzustellen. (Anmerkung: Der Steuerbefehl zur Reduktion der Netzbezugsleistung darf vom Netzbetreiber maximal für 2 Stunden anliegen.)
    Achtung: Relaisgesteuerte Verbraucher müssen evtl. wieder manuell eingeschaltet werden, wenn diese sich durch die Wiederherstellung der Stromversorgung nicht wieder von selbst einschalten.

Voraussetzungen für die §14a / §9 Steuerbarkeit am Standort

  • Der Kundenstandort benötigt ein Intelligentes Messsystem (iMSys). Dieses wird vom Messstellenbetreiber bereitgestellt.

Bitte beachte, dass manche Messstellenbetreiber (MSB) standardmäßig nur ein iMSys mit Relais-Schnittstelle anbieten. Dies ist für die intelligente Steuerung durch neoom CONNECT nicht ausreichend. Es ist darum sicherzustellen, dass der MSB auch ein passendes CLS Gateway (CLS Extension) mit Ethernet-Schnittstelle bereitstellt. Wird dies vom MSB nicht angeboten, so ist ein sog. wMSB (wettbewerblicher Messstellenbetreiber) zu nutzen.

Der folgende Artikel informiert dich über die Beschaffungsmöglichkeiten eines geeigneten iMSys: https://wissen.neoom.com/woher-bekomme-ich-ein-imsys

  • Eine Ethernet Verkabelung zwischen CLS Gateway (CLS Extension) und dem LAN Netzwerk des BEAAM (siehe Darstellung oben)
  • Wenn am Standort eine Wärmepumpe oder ein abschaltbarer Verbraucher installiert ist, der nur über ein Relais durch neoom CONNECT gesteuert werden kann, brauchst du auch noch eine BEAAM Extension. (Details zur Verkabelung einer Wärmepumpe oder eines Relaisgesteuerten Verbraucher findest du in den weiteren Absätzen.)
  • Optional, aber EMPFOHLEN: Ein eigener Zähler für alle Wärmepumpen deren Leistungswert (Elektrische Energie) von neoom CONNECT nicht über Modbus ausgelesen werden kann.
    Ob die bezogene elektrische Energie der Wärmepumpe von neoom CONNECT ausgelesen werden kann, kannst du für das entsprechende Wärmepumpenmodell unter https://neoom.com/neoom-connect-geraete Kategorie "Heizung/Kühlung" feststellen.
    Wenn du die Wärmepumpe dort nicht findest bzw. wenn du die Wärmepumpe dort findest, aber in der Liste der lesbaren Parameter "Elektrische Energie (bezogen)" nicht aufgelistet ist, wird es empfohlen einen eigenen Zähler für die Wärmepumpe zu verbauen und diesen in CONNECT einzubinden.
  • Optional, aber EMPFOHLEN: Jeweils ein eigener Zähler für Relais gesteuerte, "Abschaltbaren Verbraucher".

Solltest du keinen Zähler für solche Wärmepumpen und Relais gesteuerten Verbraucher verbauen, so wird angenommen, dass der aktuelle Leistungsbezug eines solchen, nicht gemessenen Verbrauchers die in neoom CONNECT konfigurierte Maximalleistung ist. Dies kann somit zu der Abschaltung von mehr Verbrauchern führen, als eigentlich notwendig wäre. Zur Veranschaulichung ein Beispiel:
 
Am Standort existiert ein Batteriespeicher, eine Ladestation und eine Wärmepumpe.
Wir nehmen für die folgenden 2 Szenarien nun an, dass der Netzbetreiber seine Option der Bezugsleistungslimitierung voll ausschöpft, d.h. ein Netzbezugslimit von 4,2kW * 3 * 0,75 = 9,45kW für die Summe der SteuVE vorgibt:

  • Szenario1 - Zähler für die Wärmepumpe verbaut:
    Die Wärmepumpe bezieht aktuell keine Leistung, Ladestation bezieht aktuell 11 kW, Batterie ist leer und wird nicht aus dem Netz geladen.
    In diesem Fall reduziert neoom CONNECT die Leistung der Ladestation von 11 kW auf 9,45 kW

  • Szenario2 - Kein Zähler für die Wärmepumpe verbaut:
    Die in neoom Connect konfigurierte Maximalleistung der Wärmepumpe ist 5 kW.
    Die WP bezieht aktuell keine Leistung, Ladestation bezieht aktuell 11 kW, Batterie ist leer und wird nicht aus dem Netz geladen.
    In diesem Fall reduziert neoom CONNECT die Leistung der Ladestation von 11kW auf 4,45 kW, da es annimmt, dass die Wärmepumpe aktuell 5kW bezieht (Vorausgesetzt es werden aktuell mehr als 5 kW vom Netz bezogen), und somit die Summe des Leistungsbezugs aller steuerbaren Verbraucher 11 kW + 5 kW = 16 kW ist. Die maximale Netzbezugsleistung bei aktiver §14a Steuerung ist 9,45 kW , somit muss die Leistung um 6,55 kW reduziert werden. Aufgrund der oben angeführten Abschaltreihenfolge wird diese Leistung von der Ladestation genommen. Somit wird die Ladeleistung von 11 kW auf 4,45 kW reduziert.

Verkabelung einer SG-Ready Wärmepumpumpe für §14a Regelung

Für eine SG-Ready Steuerung der Wärmepumpe ist diese gemäß folgender Anleitung https://wissen.neoom.com/sg-ready mit der BEAAM Extension (Anschlußklemme J3 / Relais 1 - Pin 4 und 5 / Relais 2 - Pin 1 und 2) zu verkabeln.

Ist diese Verkabelung korrekt durchgeführt, so ist für eine §14a Steuerung nichts weiter zu unternehmen, da die BEAAM Extension den SG-Ready Betriebszustand 1 (EVU Sperre) im Falle einer notwendigen §14a bedingten Abschaltung an die Wärmepumpe signalisiert.

Verkabelung einer NICHT SG-Ready Wärmepumpumpe für §14a Regelung

Ist die Wärmepumpe nicht über SG-Ready an neoom CONNECT angebunden, so ist der Ausgang o1 der BEAAM Extension (Anschlußklemme J5 - Pin 10) an den EVU Sperre Eingang der Wärmepumpe anzuschließen. (Bitte beachte hier die elektrische Kompatibilität des BEAAM Extension Ausgangs mit dem EVU Sperre Eingang der Wärmepumpe)
WICHTIG: Diese Verkabelungsvorschrift gilt für alle Wärmepumpen, die nicht über SG-Ready steuerbar sind. (Selbst wenn diese über Modbus an neoom CONNECT angebunden sind.)

Verkabelung eines Relais-gesteuerten Verbrauchers für §14a Regelung

Gibt es am Standort weitere Großverbraucher die gemäß §14a abgeschaltet werden müssen, und sind diese Großverbraucher nicht direkt durch neoom CONNECT steuerbar, so sind diese Verbraucher ebenfalls mit dem Ausgang o1 der BEAAM Extension (Anschlußklemme J5 - Pin 10) über ein Relais / einen Schütz zu verbinden.

Steuerung zur Reduktion der Netzeinspeiseleistung nach §9

Der Steuerbefehl zur Reduktion der Netzeinspeiseleistung, welcher über das EEBUS Protokoll (EEBUS Anwendung "Limitation of Power Production") an den BEAAM geschickt wird, beinhaltet den Leistungswert für die maximale Netzeinspeisung, der für die Dauer des anliegenden Signals nicht überschritten werden darf.

Wird dieses Steuersignal vom BEAAM empfangen, regelt er die PV Produktion der Wechselrichter entsprechend, um den Einspeiseleistungswert nicht zu überschreiten.
Voraussetzung hierfür ist, dass neoom CONNECT die Einspeiseleistung des Wechselrichters limitieren kann.
So kannst du überprüfen, ob das für den verbauten PV Wechselrichter möglich ist:
Gehe aufhttps://neoom.com/neoom-connect-geraete, wähle den Wechselrichter und prüfe ob "Limit Wirkleistung - schreiben" möglich ist.

Welche Konfiguration in neoom CONNECT ist erforderlich

Wenn du die Verkabelungen wie oben beschrieben durchgeführt hast, kann die Konfiguration in neoom CONNECT remote durchgeführt werden.

Die notwendigen Schritte hierfür werden veröffentlicht, sobald das Software Update zur Steuerung veröffentlicht wurde. Dies ist für Ende September 2025 geplant.

Hinweis
Für den sog. Pairing Prozess zwischen den beiden EEBUS Endpunkten "CLS Gateway" und "BEAAM" ist es notwendig den sog. SKI (Subject Key Identifier) zwischen BEAAM und CLS Gateway auszutauschen. Der SKI dient dazu, die Authentizität und Sicherheit der Kommunikation zwischen den beiden Geräten sicherzustellen.
Hierfür muss der BEAAM SKI am iMSys System eingetragen werden und der CLS Gateway SKI in neoom CONNECT.
Hierfür kann die Mitwirkung des Messstellenbetreibers erforderlich sein. 
Eine genaue Anleitung hierfür folgt ebenfalls, sobald das Software Update zur Steuerung veröffentlicht wurde.