ePrämie für dein E-Fahrzeug

 

AT-Flag Infos in diesem Artikel beziehen sich auf Österreich, hier geht es zum Link zu Deutschland.

Nachfolgend wird genauer auf die pauschale ePrämie für dein E-Fahrzeug eingegangen. 
Nähere Infos zur THG-Quote allgemein, findest du hier.

ePrämie anhand Pauschale

ePrämie anhand geladener Strommenge 

Eine  Möglichkeit die ePrämie zu beziehen, ist es, eine pauschale Einsparung pro E-Fahrzeug für die errechnete CO₂-Minderung des E-Fahrzeuges anzunehmen. Dabei wird pro zweispurigen vollelelektrischen Fahrzeug eine pauschale von 1500 kWh pro Jahr angenommen. Dazu musst du keine E-Ladestation besitzen. Damit ergibt sich der THG-Quotenhandel für dein E-Fahrzeug - für dich ein weiterer Vorteil aus dem Kauf eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges!

Wenn du dein e-Fahrzeug überwiegend an einem privaten (nicht-öffentlichen) Ladepunkt lädst und die Strommengen nachvollziehbar dokumentieren kannst, erhältst du die ePrämie pro Kilowattstunde, anstatt der Pauschale. 

Die Abwicklung dieser Möglichkeit bieten wir mit neoom GREEN aktuell nicht an, weil
die Anforderungen seitens des österreichischen Umweltbundesamt sind für diese Abwicklungsmethode noch nicht final definiert. Sobald die Anforderungen geklärt sind bieten wir auch diese Option an.
Melde dich bei unserem Newsletter an und wir informieren dich, sobald wir auch diese Option anbieten. 

Das brauchst du, um die ePrämie zu beantragen

Für die E-Auto-Pauschale reicht also aus, wenn du der/die eingetragene Fahrzeughalter:in in der Zulassungsbescheinigung bist. Auch Firmen können die E-Autos ihres Fuhrparks anmelden. Da es sich um einen pauschalen vom Gesetzgeber festgelegten Wert pro E-Auto handelt, musst du rein gar nichts zusätzlich dokumentieren (keine Kilometer und keinen Verbrauch).  

In Österreich hast du auch die Möglichkeit die ePrämie anhand der Aufzeichnung der in dein Fahrzeug geladenen Strommenge zu beziehen. Hierfür musst du die Lademenge nachvollziehbar dokumentieren können.  

Für die Abrechnung über den neoom APP Skill GREEN wird auch keine zusätzliche Hardware benötigt, d.h. auch Kund:innen, die kein neoom Hardware-Produkt haben, können damit von GREEN profitieren. 

Solltest du Interesse an einer Ladelösung haben, findest du hier Informationen zu unseren Ladestationen

Fahrzeugverkauf/Abmeldung

Die THG-Quote darf pro E-Fahrzeug und Jahr nur einmal bezogen werden.  

Da es sich hier um einen aliquoten Pauschalwertauszahlung handelt, musst du uns Bescheid geben, wenn du dein E-Fahrzeug verkaufst. Dafür musst du einfach eine kurze Mail an green@neoom.com senden. Wenn du dir in weiterer Folge aber kein neues E-Fahrzeug kaufst, sondern ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, kannst du dir die THG-Quote nicht mehr auszahlen lassen.

Gesetzliche Grundlagen 

In Österreich regelt im Wesentlichen die Kraftstoffverordnung alle Themen rund um die THG-Quote. Die Erfahrung aus Deutschland zeigt, dass Prämien in einer Höhe bis zu 350 € pro E-Auto ausgezahlt werden. Wir hoffen, dass auch in Österreich attraktive THG-Quoten zu Stande kommen. Wie viel die THG-Quote in Österreich konkret betragen wird, lässt sich aktuell noch nicht ermitteln. Wir arbeiten aktuell an einer Lösung, die schon dieses Jahr eine Auszahlung der THG-Quote ermöglichen soll - sobald es Neuigkeiten dazu gibt, informieren wir dich. 

Hard-Facts für Österreich ePrämie anhand Pauschale

  • Voraussetzung: Voll-elektrisches mehrspuriges Fahrzeug (kein Hybrid)
    - Pauschalwert von 1,500 kWh
    - Aliquote Anrechnung bezogen auf das Zulassungsdatum des Fahrzeugs  (e.g. E-Fahrzeug wird am 1.3.2023 zugelassen, dann besteht das Anrecht auf lediglich 1,250 kWh des Pauschalwerts ) 
  • Anträge für eine Quote z.B. 2023 werden im ersten Quartal des Folgejahrs also 2024 vom Umweltbundesamt zertifiziert 
  • 1 E-PKW entspricht etwa einer CO₂-Einsparung von 1,5 Tonnen CO₂ im Jahr 2023
    - Saubererer Strommix in Österreich
    - leicht abweichende Berechnungsmethodologie im Vergleich zu Deutschland 
  • Du kannst jetzt GREEN in der neoom APP aktivieren

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Steuerliche Aspekte

Da die Umsetzung der THG-Quote in Österreich noch recht jung ist, gibt es hier aktuell noch keine Erfahrungswerte bzw. näheren Informationen. Hinsichtlich der Besteuerung der THG-Quote ist jede/r neoom APP GREEN Nutzer:in grundsätzlich eigenverantwortlich. neoom ist nicht berechtigt Steuerberatung zu erbringen. Sprich daher bitte bezüglich deiner Fahrzeuge aus Betriebsvermögen mit deiner/m Steuerberater:in.