ePrämie für dein E-Fahrzeug

DE-Flag Infos in diesem Artikel beziehen sich auf Deutschland, hier geht es zum Link zu Österreich.

Nachfolgend wird genauer auf die pauschale ePrämie für dein E-Fahrzeug eingegangen. 
Nähere Infos zur THG-Quote allgemein findest du hier.

ePrämie für dein E-Fahrzeug 

Um die ePrämie zu beziehen, wird eine pauschale Einsparung pro E-Fahrzeug für die errechnete CO₂-Minderung des E-Fahrzeugesherangezogen. Dazu musst du keine E-Ladestation besitzen. Damit ergibt sich der THG-Quotenhandel für dein E-Fahrzeug - für dich ein weiterer Vorteil aus dem Kauf eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges! 

Das brauchst du, um die ePrämie zu beantragen

Für die E-Auto-Pauschale reicht also aus, wenn du der/die eingetragene Fahrzeughalter:in in der Zulassungsbescheinigung bist. Auch Firmen können die E-Autos ihres Fuhrparks anmelden. Da es sich um einen pauschalen vom Gesetzgeber festgelegten Wert pro E-Auto handelt, musst du rein gar nichts zusätzlich dokumentieren (keine Kilometer und keinen Verbrauch). Für Firmenkund:innen die Fahrzeugflotten eintragen wollen, bieten wir zusätzlich einen Service an.

Für die Abrechnung über den neoom APP Skill GREEN wird auch keine zusätzliche Hardware benötigt, d.h. auch Kund:innen, die kein neoom Hardware-Produkt haben, können damit von GREEN profitieren.

Solltest du Interesse an einer Ladelösung haben, findest du hier Informationen zu unseren Ladestationen

Pauschalwertauszahlung

Da es sich um einen pauschalen vom Gesetzgeber festgelegten Wert pro E-Fahrzeug handelt, musst du rein gar nichts zusätzlich dokumentieren (weder km noch Verbrauch). 

Die THG-Quote darf pro E-Fahrzeug und Jahr nur einmal bezogen werden. Da es sich hier um eine Pauschalwertauszahlung handelt, darfst du den ausgezahlten Betrag natürlich behalten, auch wenn du dein E-Fahrzeug verkaufst. Wenn du dir in weiterer Folge aber kein neues E-Fahrzeug kaufst, sondern ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, kannst du dir die THG-Quote nicht mehr auszahlen lassen. 

Was genau du am Weg zu deiner E-Fahrzeug-Prämie brauchst, findest du in diesem Artikel.

Gesetzliche Grundlagen

Die wesentlichen Vorschriften zur Regelung der THG-Quote in Deutschland finden sich im Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie den zugehörigen Bundesverordnungen und ermöglichen seit 2022 auch Privatpersonen ihre Emissionseinsparungen von E-Fahrzeugen auf ihre THG-Quote zertifizieren und anrechnen zu lassen. 

Die Fahrzeugmarke oder das genaue Modell des Fahrzeugs spielen für die Berechnung der ePrämie keine Rolle. Entscheidend ist die Fahrzeugklasse. Du erhältst somit für einen E-PKW eine höhere Prämie als für ein E-Motorrad, jedoch vergleichsweise weniger als für einen Elektro-Bus. Auch Elektro-Zweiräder und Elektro-Leichtfahrzeuge sind Bestandteile der gesetzlichen Förderung durch die ePrämie, solange sie eine Zulassungsbescheinigung haben. 

Hard-Facts für Deutschland: 

  • Voraussetzung: Voll-elektrisches Fahrzeug (kein Hybrid) 
  • Pauschalwert für 3 verschiedene Fahrzeugkategorien
    - E-PKW: 2,000 kWh
    - E-Nutzfahrzeug: 3,000 kWh
    - E-Bus: 72,000 kWh 
  • Anträge werden im Quotenjahr an das Umweltbundesamt gestellt, zertifiziert und vermarktet (in 2023 für 2023) 
  • 1 E-PKW entspricht etwa einer CO₂-Einsparung von 0,7 Tonnen CO₂ im Jahr 2023 

D-gifNeben rein elektrischen Autos profitieren auch vollelektrische Transporter, LKWs und Busse von der THG-Quote. Hybrid-, Plug-in-Hybrid- oder reine Verbrenner- sowie Wasserstofffahrzeuge werden vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt und profitieren damit nicht von der THG-Quote.  

Steuerliche Aspekte:  

In Deutschland wurde am 10.05.2022 eine bundesweite Veröffentlichung vom Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz herausgegeben. Laut dieser muss die THG-Quote von Fahrzeugen aus Privatvermögen nicht versteuert werden. Die allgemein gültigen steuerlichen Regelungen sind bei der THG-Quote aus Geschäftsfahrzeugen anzuwenden. neoom ist nicht berechtigt Steuerberatung zu erbringen. Sprich daher bitte bezüglich deiner Fahrzeuge aus Betriebsvermögen mit deiner/m Steuerberater:in.