Einspeisebegrenzung Trafostation oder Umspannwerk
Kann durch die Teilnahme an einer EG die Einspeisebegrenzung des Netzbetreibers aufgehoben werden
Einspeisebegrenzung
Die Einspeisebegrenzung stellt eine physische Begrenzung des Stromnetzes dar. Eine Aufhebung der Einspeisebegrenzung durch die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft ist nicht möglich, da die Energiegemeinschaft auch das bestehende Netz des Netzbetreibers nützt. Für die Stabilität des Stromnetztes haftet weiterhin der Netzbetreiber und deshalb können wir aus Energiegemeinschaft diese Grenze auch nicht aushebeln.
Mehr rechtliche Informationen zum Netzzutritt für PV Anlagen gibt es auf der Seite vom Verband PV Austria.
Zurück zum Hauptartikel:
Im Beitrag „Regulatorische Gegebenheiten“ findest du alle grundlegenden Informationen und Hintergründe zum Thema.
Mehr zu verwandten Themen findest du in diesen Artikeln:
➜ Smart Meter Anfrage beim Netzbetreiber – Lerne, wie du deinen Smart Meter beantragst oder aktivierst, um Teil einer Energiegemeinschaft zu werden.
➜ Transformator- oder Umspannwerk-ID – Erfahre, warum diese IDs für Energiegemeinschaften wichtig sind und wie du sie einfach über deinen Netzbetreiber erhältst.
➜ KMU vs. Großunternehmen – Lies, warum nur KMUs Energiegemeinschaften beitreten dürfen und welche Kriterien laut WKO dabei entscheidend sind.