Anbei werden die Zuweisungsarten für Mitglieder eines KLUUB+ beschrieben. Ein KLUUB+ Initiator kann zwischen vier Zuweisungsarten entscheiden.
- Standard - Zuweisung
- Zuweisung nach Postleitzahl
- Zuweisung mit Einladungslink
- Keine automatische Zuweisung
1. Standard-Zuweisung
Teilnehmer, die sich in der neoom APP anmelden und sich in derselben Netzregion wie der KLUUB+ befinden, werden auf den KLUUB+ zugewiesen. Mit Hilfe der wöchentlichen Teilnehmerlisten bekommt der Initiator einen Überblick über die neuen Registrierungen und den jeweiligen aktuellen Status im Onboarding Prozess.
Sollte ein Teilnehmer nicht an dem KLUUB+ teilnehmen dürfen, muss eine E-Mail mit den Kontaktdaten und einem Abweisungsgrund an energiegemeinschaft@neoom.com gesendet werden. Der Teilnehmer wird anschließend von dem KLUUB+ entfernt und wird einem anderen KLUUB zugewiesen (sofern vorhanden).
Achtung: sollte bereits ein öffentlicher KLUUB oder ein anderer KLUUB+ in derselben Netzregion in Betrieb sein, so kann keine Standard-Zuweisung verwendet werden. In diesem Fall muss auf eine Zuweisung via Postleitzahl oder Einladungslink zurückgegriffen werden.
2. Zuweisung nach Postleitzahl
Teilnehmer, die sich mit oder ohne Einladungslink in der neoom APP anmelden, werden dem KLUUB+ nur zugewiesen, falls sich die Standort-Adresse des Teilnehmers mit den konfigurierten Postleitzahlen übereinstimmt. Es können beliebig viele Postleitzahlen, die sich in derselben Netzregion befinden, konfiguriert werden. Die Postleitzahlen müssen beim Formular eingetragen werden, das von unserem Sales Team ausgesendet worden ist oder per Mail an energiegemeinschaft@neoom.com übermittelt werden.
So kann sichergestellt werden, dass z.B. nur Teilnehmer aus einer oder mehreren bestimmten Gemeinde/n an dem KLUUB+ teilnehmen.
Sollte ein Teilnehmer nach Absprache mit dem Initiator trotz einer anderen Postleitzahl an dem KLUUB+ teilnehmen dürfen, so ist das dem neoom Team per Mail an energiegemeinschaft@neoom.com vor Vertragsannahme mitzuteilen. Sollte der Teilnehmer bereits Verträge für einen anderen KLUUB angenommen haben, ist ein Wechsel nur mit den in den Verträgen definierten Kündigungsfristen möglich.
3. Zuweisung mit Einladungslink
Teilnehmer werden nur zugewiesen, wenn sie sich mit dem Einladungslink zu diesem KLUUB+ in der neoom APP registriert haben. Der Einladungslink muss verwendet werden, bevor ein Standort in der neoom APP angelegt worden ist, ansonsten ist der Standort nicht mit dem KLUUB+ verlinkt und wird auch diesem nicht zugewiesen.
Stimmt die Netzregion des Teilnehmers nicht mit der Netzregion des im Einladungslink verwendeten KLUUB+ überein, so wird der Teilnehmer einem öffentlichen KLUUB oder KLUUB+ zugewiesen (falls vorhanden).
4. Keine automatische Zuweisung
Es werden keine externen Teilnehmer auf diesen KLUUB+ zugewiesen.
Sollte ein Teilnehmer nach Absprache mit dem Initiator trotzdem an dem KLUUB+ teilnehmen dürfen, so ist das dem neoom Team per Mail an energiegemeinschaft@neoom.com vor Vertragsannahme mitzuteilen. Sollte der Teilnehmer bereits Verträge für einen anderen KLUUB angenommen haben, ist ein Wechsel nur mit den in den Verträgen definierten Kündigungsfristen möglich.