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Stromlieferung und -verteilung

Aufteilung der Energie unter den Teilnehmern

Strombezug – Stromanbieter

Bei der Teilnahme an einer Energiegemeinschaft (EG) bleibt dein Liefervertrag mit deinem bestehenden Stromlieferanten (Energie AG, EVN, Verbund, Ökostrom AG) weiterhin aktiv. Wenn in der EG gerade kein Strom zur Verfügung steht, wird der Strom von deinem Stromlieferanten weiterhin geliefert (Es besteht kein Risiko des Blackouts!). Das bedeutet, du beziehst über das Jahr verteilt Strom von deiner EG und von deinem Stromanbieter und bekommst deshalb auch zweimal Rechnungen. Dein Stromlieferant muss auch nicht zwingend über deine Teilnahme an einer EG informiert werden.

Stromeinspeisung – Stromabnehmer

Dasselbe wie beim Strombezug trifft auf die Stromeinspeisung zu: Aktive Lieferverträge mit dem Stromabnehmer (OeMAG, Verbund, Ökostrom AG) bleiben weiterhin aktiv. Wenn in der EG gerade weniger Strom verbraucht als erzeugt wird, wird der Strom an den Stromabnehmer geliefert. Das bedeutet, du kannst der OeMAG und der Energiegemeinschaft Strom liefern.

Stromverteilung

Primär konsumieren die Mitglieder den Strom aus der EG. Ist der Stromverbrauch höher als die Produktion in der EG, wird der Reststrom vom jeweiligen Stromanbieter bezogen. Hat ein Mitglied eine eigene Erzeugungsanlage und produziert mehr Strom als er/sie selbst verbraucht, wird der Strom an die EG geliefert. In dieser Beispielrechnung wird veranschaulicht, welche finanziellen Vorteile sich bei der Teilnahme an einer EG ergeben können.

Wie funktioniert die Stromverteilung der Energie, welche der EG zur Verfügung gestellt wird? Die Stromverteilung zwischen den Mitgliedern erfolgt prozentuell einfach, transparent & fair. 

Ein Beispiel: In der Energiegemeinschaft liegt der Gesamtstromverbrauch von 12:00 – 12:15 (15 Minuten Abrechnung) bei 12 kWh, die EG produziert nur 10 kWh.  --> Das bedeutet, alle 10 kWh werden verbraucht und es werden daher 2 kWh aus dem Netz bezogen. Doch wie passiert die Aufteilung?  

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EFH = Einfamilienhaus

Die Gemeinde hat den höchsten Stromverbrauch mit 4 kWh, das entspricht 33 % des Gesamtverbrauches. Die Gemeinde erhält deshalb 33 % der zur Verfügung stehenden 10 kWh und bezieht daher 3,33 kWh aus der EG. Den Rest des Strombezugs (4 kWh - 3,33 kWh) = 0,67 kWh bezieht die Gemeinde weiterhin von dem bestehenden Stromanbieter (Energie AG, EVN, Verbund, Ökostrom AG, ...) aus dem Netz.

Hier erfährst du, wie du Teil einer Energiegemeinschaften mit dem neoom KLUUB werden kannst und von unserem Full-Service-Angebot profitierst.