Erklärung der Kosten- und Preispositionen anhand eines beispielhaften Tarifblattes
Allgemeines zum Tarifblatt
Das Tarifblatt wird dir im Zuge der Vertragsunterzeichnung zur Verfügung gestellt. Dieser Schritt erfolgt dann, wenn die Energiegemeinschaftsgründung erfolgreich durchgeführt wurde und du nur noch beitreten musst. Siehe Schritt 4 im Wissensdatenbank Artikel >Schritt für Schritt Anleitung für die Anmeldung im neoom KLUUB.
Auf dem Tarifblatt sind alle relevanten Kosten und Preisdetails abgebildet. Das Dokument fasst somit alle Kosten zusammen, die sich im Zuge der Energiegemeinschaftsteilnahme ergeben.
In der Abbildung kennzeichnen die gelben Symbole (i) Erklärungen zu den einzelnen Kategorien. Hier sind die wichtigsten Zusatzinformationen in aller Kürze zusammengefasst.
Erklärungen anhand eines beispielhaften Tarifblattes
(1) ENERGIEPREIS
Der Energiepreis ist jener Preis, der innerhalb der Energiegemeinschaft gilt. Dieser ist abhängig von dem Steuertyp der Energiegemeinschaft und dem deines Rechnungsempfängers. Zur klareren Übersicht der anfallenden Steuern, wird der Energiepreis in Strombezug (siehe 2) und Stromeinspeisung (siehe 3) unterschieden.
Beim Energiepreis handelt es sich um den Betrag, der nur für die Energie bzw. den Strom zu zahlen ist. Zusätzlich fallen noch Netzgebühren und eventuell Abgaben an.
(2) TARIF STROMBEZUG
Das ist jener Tarif in ct/kWh, der für die Strommenge gilt, die du aus der EG beziehst. Sollte die EG zu einem Zeitpunkt keine Energie zur Verfügung stellen können, dann beziehst du ganz normal Strom aus dem öffentlichen Stromnetz, zu den Konditionen deines Energieversorgers. Für deine von der EG bezogenen Energiemenge sparst du dir 28 % der Netznutzungsgebühr.
(3) TARIF STROMEINSPEISUNG
Das ist jener Tarif in ct/kWh, der für die Strommenge gilt, die du innerhalb der EG verkaufst bzw. einspeist. Sollte in der EG kein Strombedarf bestehen, dann wird der Überschussstrom zu den Einspeisekonditionen deines Energieversorgers oder der OeMAG in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
(4) STEUERSATZ
Der Steuersatz stellt jenen Prozentsatz dar, der abhängig vom Steuertyp anzuwenden ist. Abhängig von deinem Steuertyp, den du im Wallet hinterlegst, ergeben sich unterschiedliche Tarife für den Strombezug und für die Stromeinspeisung. Diese Unterscheidung ist für die steuerlich korrekte Abwicklung gesetzlich notwendig. Mehr Informationen findest du im Wissensdatenbank Artikel >Tarifübersicht Energiegemeinschaften.
(5) KLUUB SERVICEBEITRAG
Der KLUUB Servicebeitrag stellt die zweite Position auf dem Tarifblatt dar. Die Verrechnung des Servicebeitrags ist notwendig, um die Aufwände von neoom zu vergüten und somit den regionalen Energiehandel zu ermöglichen. Der Servicebeitrag ist gestaffelt und orientiert sich an der gehandelten Strommenge. Je mehr Strom innerhalb der EG von einem Teilnehmer gehandelt (bezogen oder verkauft) wird, desto geringer ist der Servicebeitrag. Die abrechnungsrelevante Strommenge für den KLUUB Servicebeitrag ergibt sich aus der von dir in die EG eingespeisten Strommenge zuzüglich der von dir aus der EG bezogenen Strommenge.
(6) TARIF STROMBEZUG UND EINSPEISUNG
Hier wird der konkrete Tarif des Servicebeitrages dargestellt. Es ist zu erkennen, dass sich dieser bei ansteigender Strommenge im laufe des Jahres reduziert.
Dazu ein kurzes Beispiel: Du hast im Jahr 1.500 kWh in die EG eingespeist und 200 kWh aus der EG bezogen. Die abrechnungsrelevante Strommenge beträgt somit 1.700 kWh. Die ersten 500 kWh im Jahr werden zu 2,4 ct/kWh, Kilowattstunde 501-1500. zu 1,8 ct/kWh und die verbleibenden 199 kWh zu 1,2 ct/kWh verrechnet. Eine ähnliche Berechnung haben wir im Zuge einer >Beispielrechnung Energiegemeinschaft (Prosumer) abgebildet.
Die Staffelung des Servicebeitrags bezieht sich auf das gesamte Kalenderjahr pro Rechnungsempfänger (Wallet). Sofern du im 1. Quartal bereits über 1500 kWh gehandelt hast (bezogen oder eingespeist ), verbleibt der Servicebeitrag für das restliche Jahr bei 1,2 ct/kWh!
(7) KAUTION
An dritter Stelle des Tarifblattes wird die Kaution angeführt. Die Kaution dient zur Absicherung der Ansprüche der EG / der Einspeiser und wird bei Austritt aus dem KLUUB zurückbezahlt.
(8) BETRIEBSKOSTEN
Die Betriebskosten stellen den vierten Kostenpunkt dar. Diese sind nicht mit dem Servicebeitrag zu verwechseln,
- da diese pro Standort und nicht pro kWh anfallen
- da durch die Betriebskosten extern anfallende Kosten der Vereinsstruktur verrechnet werden
Bei den Betriebskosten handelt es sich um jene Kosten, die für organisatorische Aufwände für den Verein z. B. Bankkontokosten, Steuerberatung und Erklärungen an das Finanzamt anfallen. Diese werden von neoom getragen und müssen in weiterer Folge an die EG Teilnehmer verrechnet werden. Diese reduzieren sich mit der steigenden Zahl an Standorten. Außerdem fördert neoom im ersten Jahr die Energiegemeinschaften durch die Übernahme eines Teils der Betriebskosten, um der Energiegemeinschaft in deiner Region Starthilfe zu verleihen.
TIPP: Wir wollen unsere Gemeinschaft stärken und unsere gemeinsame Unabhängigkeit auf neue Höhen bringen. Daher erlassen wir ALLEN Energiegemeinschaften bis zum 1. Oktober 2025 die Anpassung der Betriebskosten ab dem 2. Betriebsjahr! Damit wollen wir ein klares Zeichen für die Energieunabhängigkeit unserer Gemeinschaft setzten und freuen uns weiter gemeinsam Erfolgsgeschichte schreiben zu können!
Beispiel Stromrechnung Energiegemeinschaft:
Weitere Erklärungen zu den einzelnen Positionen im Tarifblatt im > Kostenüberblick EGs