Schritt für Schritt Anleitung für die Anmeldung im neoom KLUUB

Die wichtigsten Schritte von der Registrierung bis zum aktiven Stromhandel

Wenn du beim Anmeldeprozess im neoom KLUUB auf Unklarheiten stößt, dann bist du hier genau richtig. Im Folgenden wird genau beschrieben, welche Schritte notwendig sind, damit du dich im neoom KLUUB anmelden und im späteren Verlauf aktiv an einer Energiegemeischaft teilnehmen kannst. Dabei wird dargestellt, welche Aktionen von deiner Seite notwendig sind. Zusätzlich zeigen wir dir auch, welche Tätigkeiten im Hintergrund von neoom ausgeführt werden.

Die Anleitung ist in 6 übergeordnete Schritte aufgeteilt. Diese 6 Schritte sind einheitlich mit der Darstellung in der neoom APP. Zu jedem Schritt werden die untergeordneten Schritte im Detail beschrieben.

Allgemeines

Die allgemeine Voraussetzung für die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft ist die Installation eines intelligenten Stromzählers (= Smart Meters). Bei den meisten Standorten in Österreich sind bereits Smart Meter verbaut. Solltest du noch keinen Smart Meter haben, dann findest du hier eine Anleitung für das Anfordern dieses Gerätes.

Für die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft bzw. die Nutzung des neoom KLUUBs sind – abgesehen vom neoom KLUUB – keine weiteren neoom Produkte notwendig.

Für die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft ist es auch nicht notwendig, den Vertrag mit deinem Stromanbieter (z. B. Energie AG, Wien Energie, …) zu kündigen. Auch der bestehende Vertrag für den Stromverkauf muss nicht gekündigt werden (z. B. OeMAG).

 

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0. APP Download und Benutzerkonto anlegen   

Voraussetzung ist die Registrierung bzw. das Anlegen eines Benutzerkontos in der mobilen neoom APP oder Webversion der neoom APP. Unter den folgenden Links kannst du dir die APP herunterladen oder die Webversion der neoom APP besuchen. 

Hier findest du eine detaillierte Anleitung für das Anlegen eines Benutzerkontos.

1. Objekt anlegen und bestätigen 

Damit wir für dich die passende Energiegemeinschaft (EG) finden können, musst du in diesem Schritt festlegen, an welchem Standort du Strom von der Energiegemeinschaft konsumieren möchtest oder mit welchem Standort du Strom produzieren und konsumieren möchtest. Im Zuge dieses Prozesses musst du einen Standort anlegen und dazugehörige Zählpunkte eintragen. Am Ende des ersten Schrittes ist außerdem eine Vollmacht zu signieren.  

1.1 Standort angelegt - Zählpunkt hinzufügen

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Zählpunkt hinzufügen

Danach fügst du deinem Standort noch Zählpunktdetails hinzu. Wenn du an deinem Standort beispielsweise eine PV-Anlage installiert hast, dann musst du zwei Zählpunkte angeben – einen Zählpunkt für die Stromkonsumation und einen für die Stromproduktion. Ein Standort ist dann vollständig angelegt, wenn alle verbauten Zählpunkte eingetragen wurden.  

Hier findest du eine detaillierte Anleitung für das Anlegen eines Standortes und das Hinzufügen von Zählpunktinformationen.

1.2 Weiteren Zählpunkt hinzufügen oder Vollmacht anfordern 

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Vollmacht angefordert

Nachdem du deinen Standort angelegt hast, kann es sein, dass wir für deine Nahebereichsabfrage eine Vollmacht benötigen. Das ist abhängig von deinem Netzbetreiber, du erhältst dann eine Mail mit der Vollmacht, welche du digital signieren musst, damit wir die weiteren Schritte setzen können.  

Falls für die Nahebereichsabfrage bei deinem Netzbetreiber keine Vollmacht notwendig ist, wird diese direkt durchgeführt und die Vollmacht wird erst gemeinsam mit dem Stromliefervertrag an dich gesendet. Du kannst somit die nächsten Schritte bis ‘2.2 Nahebereichsabfrage gestartet’  überspringen. 

In diesem Status hast du außerdem die Möglichkeit, direkt einen weiteren Zählpunkt (z. B. PV-Anlage) hinzuzufügen.  

1.3 Vollmacht angefordert 

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Vollmacht Unterschrift ausständig

Wenn sich dein Standort in dem Status „Vollmacht angefordert“ befindet, bedeutet dies, dass du eine Mail erhalten hast, in der du die Vollmacht digital signieren musst. Mit dem erfolgreichen Signieren der Vollmacht bist du nicht verpflichtet, an der Energiegemeinschaft teilzunehmen. Die Bestätigung an der Teilnahme einer Energiegemeinschaft erfolgt erst in einem späteren Schritt mit dem Unterzeichnen der Stromlieferverträge.  

Hier findest du eine detaillierte Anleitung im Text- und Videoformat für das Signieren der Vollmacht

2. Nahebereichsabfrage

In diesem Schritt dreht sich alles um die Nahebereichsabfrage. Bei der Nahebereichsabfrage nehmen wir Kontakt zu deinem Netzbetreiber auf und bringen in Erfahrung, in welchem Netzabschnitt du dich mit deinem Standort befindest. Dabei fragen wir ab, hinter welchem Umspannwerk und hinter welcher Transformatorstation sich dein Standort befindet. Das ist wichtig, damit wir wissen, wie viele Standorte sich schon hinter einem Umspannwerk befinden und bereit sind für eine EG-Gründung. Für genau diesen Schritt benötigen wir von dir auch die Zählpunktbezeichnung. Manchmal dauert die Nahebereichsabfrage etwas länger, da es bei jedem Netzbetreiber unterschiedliche Kontaktmöglichkeiten gibt, welche auch unterschiedlich lang dauern.  

2.1 Vollmacht unterzeichnet, warten auf Nahebereichsabfrage 

Du hast die Vollmacht erfolgreich unterzeichnet und sie ist bei uns eingelangt. Mit der Vollmacht können wir nun eine Nahebereichsabfrage bei deinem Netzbetreiber durchführen. Wir starten diese so bald wie möglich für dich. 

2.2 Nahebereichsabfrage gestartet 

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Nahbereichsabfrage gestartet

Bei der Nahebereichsabfrage nehmen wir Kontakt zu deinem Netzbetreiber auf und informieren uns über die Netzstruktur und den Netzanschluss. Als Ergebnis dieser Nahebereichsabfrage erhalten wir die Auskunft über das Umspannwerk und die Transformatorstation, an dem dein Standort angeschlossen ist. Diese Informationen benötigen wir, um eine Energiegemeinschaft zu gründen und dich dieser zuzuteilen.  

Für die Nahebereichsabfrage benötigen wir zwischen 1 bis 2 Wochen. Wir informieren dich in der APP, sobald wir die notwendigen Informationen vom Netzbetreiber erhalten haben.  

2.3 Fehler bei Nahebereichsabfrage 

Die Nahebereichsabfrage ist leider nicht möglich. Im Zuge der Nahebereichsabfrage kam vom Netzbetreiber die Rückmeldung, dass eine Abfrage nicht möglich ist. Gründe dafür können folgende sein:  

  1. Bei der Eingabe der Zählpunktbezeichnung ist ein Fehler aufgetreten. 
  2. Es handelt sich um einen neuen Zählpunkt, der noch nicht im System des Netzbetreibers hinterlegt ist und somit noch nicht abgefragt werden kann. 

Bitte überprüfe deinen Zählpunkt von deiner Stromrechnung und lösche gegebenenfalls die falsche Zählpunktnummer und trage die korrekte Zählpunktnummer neu ein. 

3. Vereinsgründung 

3.1 Nahebereichsabfrage eingetragen - Wartet auf Verein

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Suche weitere EG-Teilnehmer

Damit es möglichst schnell zur Gründung der Energiegemeinschaft kommt, ist es notwendig, dass sich mehrere Leute aus deiner Umgebung bzw. Region im neoom KLUUB registrieren. Du kannst zum Beispiel deine Nachbar:innen oder das Gemeindeamt über das Thema informieren.  

Wenn du bei diesem Schritt Unterstützung benötigst, kannst du uns gerne ein E-Mail an die folgende Adresse schicken: energiegemeinschaft@neoom.com 

Wir helfen dir im Anschluss weiter und stellen diverse Informationsmaterialien zur Verfügung.

3.2 Vereinsgründung gestartet - Vereinsgründung gestartet

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Vereinsgründung gestartet

Sobald sich genügend Teilnehmer:innen erfolgreich registriert haben, kann die Gründung der Energiegemeinschaft gestartet werden. Die Gründung der Energiegemeinschaft ist meistens erst ab 15 - 20 Teilnehmer:innen sinnvoll. In diesem Schritt stoßen wir alle Prozesse an, die für die Energiegemeinschaftsgründung notwendig sind.  

Je schneller sich Teilnehmer:innen im neoom KLUUB registrieren, desto schneller kann dieser Schritt erfolgen. Bis es so weit ist, können bis zu 3 Monate vergehen.  

3.3 Verein in Melderegister eingetragen (Energiegemeinschaftgefunden) 

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EG gefunden

In deiner Umgebung gibt es die Möglichkeit für regionalen Energiehandel – es wurde bereits eine Energiegemeinschaft auf deiner Umspannwerkebene gegründet. Wir sprechen aktuell mit dem Netzbetreiber und bereiten Stromvertragsdokumente für dich vor! 

4. Beitritt zur Energiegemeinschaft 

Im vierten Schritt erfolgt der Beitritt zur EG. Hierfür sind unterschiedliche untergeordnete Teilschritte notwendig:  

4.1 Stromverträge bereitgestellt - Bankverbindung ergänzen

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Bankverbindung ergänzen

Wir haben deine Verträge zum Beitritt zu einer Energiegemeinschaft bereitgestellt, jedoch fehlen uns für einen oder mehrere deiner Standorte Kontoinformationen. Um den Prozess fortzusetzen, vervollständige bitte deine in der Wallet hinterlegten Kontoinformationen in der neoom APP.  

Erst wenn du deinen Rechnungsempfänger eingegeben hast, können wir dir deine Tarifinformationen anzeigen, da diese von deinem Steuertyp abhängig sind! 

4.2 WALLET-Prozess abschließen

Im Zuge des EG-Beitritts solltest du auch dein Wallet vollständig anlegen. Beim Wallet handelt es sich um deine „digitale Geldbörse“, in dem deine Bankdaten eingetragen werden und wo wir auch die Abrechnung für dich durchführen. Erst wenn das Wallet erfolgreich angelegt wurde, können die Stromverträge von dir unterzeichnet werden.  

Eine genaue Anleitung für das Anlegen einer Wallet findest du hier.  

4.3 Stromverträge bereitgestellt - Zustimmung erforderlich

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Zustimmung Stromvertrag erforderlich

Die Stromverträge mit den Preisdetails werden von neoom aufbereitet und dir in diesem Schritt über die APP bereitgestellt. Erst wenn die Stromverträge unterzeichnet wurden, bist du offiziell Teil der EG. Im Stromliefervertrag sind unter anderem folgende Inhalte betreffend der Energiegemeinschaft definiert:   

  • Beitrittserklärung zur Energiegemeinschaft 
  • Bezugsvereinbarung Strom  
  • Einspeisevereinbarung Strom 
  • Zuteilung des EG-Stroms  
  • Abrechnung und Zahlungsmodalitäten  
  • Datenverarbeitung   

4.4 Stromverträge bestätigt 

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Stromverträge bestätigt

Die von uns in der neoom APP bereitgestellten Stromverträge wurden von dir erfolgreich durch den Klick auf "Zahlungspflichtig abschließen" bestätigt und du erhältst ein E-Mail mit einer Zusammenfassung deiner vorhin über die neoom APP dargestellten Vertragsdetails. Im nächsten Schritt erfolgt die Annahme der Verträge durch deine EG. Erst dann bist du offiziell Mitglied der Energiegemeinschaft und der regionale Stromhandel wird ermöglicht.  

4.5 Stromverträge von Energiegemeinschaftangenommen 

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Stromverträge von EG angenommen

Die Stromverträge wurden von deiner Energiegemeinschaft angenommen – nun ist es fast so weit. Warte noch etwas, bis wir dich anmelden. Vorab kannst du dir schon einmal einen Account bei deinem Netzbetreiber erstellen, welchen du im nächsten Schritt zur Datenfreigabe benötigst.  

4.6 Kautionsabbuchung erfolgreich 

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Kautionsabbuchung erfolgreich 

Die Abbuchung der Kaution in der Höhe von 50 € war erfolgreich. Die Kaution erhältst du natürlich beim Austritt aus der Energiegemeinschaft wieder zurück. Sie dient nur zum Abprüfen deiner Liquidität und angegebenen Bankdaten sowie als Sicherheit für die eingespeisten Strommengen der Erzeuger.  

4.7 Fehler Kautionsabbuchung 

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Fehler Kautionsabbuchung 

5. Anmeldung Netzbetreiber 

Im nächsten Schritt melden wir deinen Standort und deine Zählpunkte bei deinem Netzbetreiber an, um zum Beispiel den Datenaustausch zu ermöglichen. Dieser Datenaustausch ist notwendig, damit wir die Abrechnung und das Monitoring deiner EG-Daten durchführen können. Deine Daten werden hierbei in jedem Schritt Ende-zu-Ende verschlüsselt und sind immer in sicheren Händen. Für diesen Schritt musst du dich bei deinem Netzbetreiberportal einloggen, um dann deine Smart Meter Daten freizugeben. Hier findest du eine Anleitung zur Anmeldung bei deinem Netzbetreiberportal.

5.1 Anmeldung gestartet

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Netzanschluss

Wir führen momentan für dich die Anmeldung bei deinem Netzbetreiber durch, um in Zukunft Daten zu deinem Verbrauch bzw. zu deiner Erzeugung für die Abrechnung und das Monitoring innerhalb der Energiegemeinschaft zu erhalten. Dies kann durchaus etwas Zeit beanspruchen, da wir die Kommunikation zwischen deinem Smart Meter und der neoom APP ermöglichen müssen. Wir brauchen im nächsten Schritt dazu deine Freigabe.  

5.2 Fehler Anfrage beim Netzbetreiber

Während der Anmeldung bei deinem Netzbetreiber kam leider die Rückmeldung, dass ein Fehler aufgetreten ist. Wir arbeiten daran, diesen Fehler so schnell wie möglich zu beheben. Für eine genauere Auskunft, kontaktiere bitte unseren Support.

5.3 Fehler Zählpunkt  

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Anmeldeprozess beim Netzbetreiber

Während der Anmeldung bei deinem Netzbetreiber kam leider die Rückmeldung, dass es einen Fehler bei deinem Zählpunkt gibt. Bitte gleiche deshalb nochmals deinen angegebenen Zählpunkt mit dem auf deiner Stromrechnung ab und trage den korrekten Zählpunkt in deiner neoom APP ein. Sollte es in diesem Schritt zu Problemen kommen, kontaktiere bitte unseren Support.  

5.4 Zählpunkt korrekt und erfolgreich 

Im nächsten Schritt benötigen wir für den aktiven Datenaustausch die Freigabe durch dich im Netzbetreiberportal. Bitte logge dich deshalb bei deinem Netzbetreiberportal ein, um deine Smart Meter Daten freizugeben. Erst wenn die Datenfreigabe erfolgreich durchgeführt wurde, ist ein aktiver Stromhandel möglich. Klicke hier um nähere Informationen zum Login bei deinem Netzbetreiber zu erhalten. 

6. Datenfreigabe auf Netzbetreiberportal  

Bei diesem Schritt geht es darum, dass du deine Energiedaten die durch den Smart Meter aufgezeichnet werden von neoom für die weitere Verwendung abgerufen werden können. Dabei stellt neoom eine Anfrage anhand deiner Übermittelten Zählpunktnummer. In einem weiteren Schritt musst du diese Anfrage auf dem Netzbetreiberportal freigeben.  

Hier findest du eine Anleitung für die Anmeldung und Datenfreigabe bei deinem Netzbetreiberportal.

6.1 Freigabe abgelehnt 

Du hast die Datenfreigabe über das Netzbetreiberportal abgelehnt. Ohne die Datenfreigabe ist kein Stromhandel in der Energiegemeinschaft möglich, da wir keine Verbrauchs- bzw. Erzeugungsdaten von deinem Smart Meter erhalten können. Bitte melde dich erneut im Netzbetreiberportal an und gib uns deine Smart Meter Daten frei. 

6.2 Freigabe abgelaufen 

Die Frist für die Datenfreigabe am Netzbetreiberportal ist abgelaufen. Bitte wiederhole die Anfrage bei deinem Netzbetreiber, um den aktiven Stromhandel in der Energiegemeinschaft zu ermöglichen. Ohne deine Freigabe haben wir keinen Zugriff auf deine Smart Meter Daten und können keine Abrechnung für die Energiegemeinschaft durchführen. Falls du Hilfe benötigst, findest du hier nähere Informationen zur Anmeldung bei deinem Netzbetreiberportal. 

6.3 Datenfreigabe erfolgreich 

Deine Datenfreigabe war erfolgreich, du stehst jetzt kurz davor, regionalen Strom innerhalb deiner Energiegemeinschaft zu handeln. Wir überprüfen intern noch einmal alle Daten und im nächsten Schritt kannst du schon aktiv regionale Energie in deiner Energiegemeinschaft verbrauchen oder erzeugen. 

6.4 Kein Smart Meter vorhanden 

Wir haben im Zuge des Datenaustausches die Rückmeldung erhalten, dass auf deinem Standort noch kein Smart Meter verbaut ist. Der Smart Meter ist jedoch unbedingt Voraussetzung für die Teilnahme an einer EG. Dein Netzbetreiber meldet sich bei dir bezüglich einem Smart Meter Einbau. Der Beitritt wird sich noch verzögern, bis dieser den Einbau und Datenaustausch aktivieren konnte. Die Wartezeit beträgt erwartungsgemäß zwischen 2 und 6 Monaten. 

6.5 Aktiver Energiehandel  

Du bist nun ein Pionier der Energiewende! Durch dich kann nun regional Strom gehandelt werden. Gib Bekannten in deiner Region Bescheid, denn diese können durch dich unkomplizierter am Stromhandel teilnehmen. Wenn du weitere Mitglieder für deine Energiegemeinschaft finden möchtest und dabei Unterstützung benötigst, kannst du dich gerne bei energiegemeinschaft@neoom.com melden.

Solltest du unter „Meine Energie“ und „Meine EG“ noch keine Daten sehen, liegt das vermutlich daran, dass noch kein Strom innerhalb deiner Energiegemeinschaft gehandelt wurde. Dies kann folgende Gründe haben:  

  • Der Netzbetreiber benötigt teilweise über eine Woche, um die ersten Energiedaten zu senden. Habe bitte etwas Geduld. Die Energiedaten vom Vortag kommen frühestens um 15 Uhr des Folgetages, weil das Clearing von jedem einzelnen Smart Meter in der Energiegemeinschaft durchgeführt werden muss und somit die untereinander gehandelten Energiemengen errechnet werden. 
  • Andere Energiegemeinschaftsteilnehmer:innen haben die Datenfreigabe noch nicht durchgeführt und es kann noch keine Energie in deiner Region gehandelt werden.
  • In einigen Fällen hilft es auch, sich abzumelden und danach gleich wieder anzumelden.