Unterzeichnung Stromlieferverträge

Erläuterung der wesentlichen Inhalte des Vertrags

stromvertragsunterzeichnungNachdem wir eine Energiegemeinschaft in deiner Nähe gefunden haben und die Stromverträge deiner EG bereit sind, geht es nun darum, deinen Beitritt in die Energiegemeinschaft zu bestätigen. Dies geschieht über die neoom APP. Sobald du diesen Schritt vollziehst, gelangst du direkt zum Vertragsabschluss. Du weißt vielleicht nicht, wie du zum Vertragsabschluss kommst? Kein Problem! Die wichtigsten Schritte bis zum Vertragsabschluss haben wir dir in unserem Artikel Schritt für Schritt Anleitung für die Anmeldung im neoom KLUUB ausführlich erklärt. 

Bevor du jedoch deine Zahlungspflicht endgültig durch das Anklicken der Schaltfläche "Zahlungspflichtig abschließen" eingehst, ist es uns wichtig, dass du über die wesentlichen Inhalte des Vertrags informiert bist. 

Informationen zum Vereinsbeitritt und den Vertragsinhalten 

  • Der Verein "..." ist eine Erneuerbare-Energiegemeinschaft. Als EG-Mitglied kannst du Strom beziehen und/oder eigenen Strom dem Verein zur Verfügung stellen. 
  • Du erreichst den Vertragspartner über die neoom APP oder über den Support 
  • Die Strombezugsverträge und/oder Bereitstellungsverträge gelten für deine Standorte/Zählpunkte. 

Beitritt zum Verein "..." als EG-Mitglied 

  • Mit deinem Einverständnis trittst du dem Verein "..." als EG-Mitglied bei. 
  • Falls du bereits Mitglied bist, bleibst du Teil des Vereins ohne erneuten Beitritt. 

Abschluss von Stromverträgen 

Durch deine Zustimmung schließt du die Stromverträge mit den von dir angegebenen Standorten und Zählpunkten ab.  

Strombezugsverträge & Bereitstellungsverträge 

  • Kautionszahlung: Deine Anmeldung zur Energiegemeinschaft erfordert eine Kaution von 50 € pro Bezugszählpunkt. 
  • Bei einem Austritt aus der Energiegemeinschaft wird die Kaution (abzüglich offener Forderungen) zurückerstattet. 

Detaillierte Informationen über die Kosten der Energiegemeinschaft findest du unter: Kostenueberblick EG 

Bezahlung 

Die Bezahlung erfolgt über ein von dir erteiltes SEPA-Lastschriftmandat. 

Laufzeit der Vereinsmitgliedschaft und der Stromverträge 

Die Mitgliedschaft im Verein sowie die Stromverträge haben keine festgelegte Laufzeit und gelten auf unbestimmte Zeit.  

Kündigungsmodalitäten 

  • Der Austritt aus dem Verein ist zum letzten Tag eines Monats möglich, wobei die Mitteilung an den Vorstand schriftlich und mindestens drei Monate im Voraus erfolgen muss.  
  • Die Kündigung der Bezugsverträge ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.  
  • Die Kündigung der Bereitstellungsverträge ist jeweils zum Quartalsende unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. 

Energielieferverträge 

  • Dein bestehender Liefervertrag mit deinem Stromlieferanten bleibt aktiv, während du an der Energiegemeinschaft teilnimmst. 
  • Falls die EG keinen Strom zur Verfügung hat, liefert dein Stromlieferant weiterhin. 

Nähere Informationen über die Stromverteilung findest du unter: Stromlieferung und-verteilung 

Preisänderung 

  • Preise können nicht automatisch geändert werden. 
  • Preisänderungen werden mit drei Monaten Kündigungsfrist gehandhabt. 
  • Bei bevorstehenden Preisänderungen werden Verträge gekündigt und neue Verträge zugesendet. Du hast die Möglichkeit, in Ruhe zu entscheiden, ob du der Preisänderung zustimmst und Mitglied bleibst

Widerrufsrecht

Abrufbar in der neoom APP über Link

Widerruf ausüben

  • Du kannst innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. 
  • Deine Widerrufserklärung kannst du per Post, Telefax oder E-Mail an support@neoom.com senden.   

Folgen des Widerrufs

  • Bei Widerruf erstattet der Verein alle Zahlungen innerhalb von 14 Tagen. 
  • Die Rückzahlung erfolgt über das ursprüngliche Zahlungsmittel, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.  

Weitere Details und ein Muster für den Widerruf findest du unter: Widerrufsrecht & Widerrufsformularmuster