Kostenüberblick Energiegemeinschaften

Die folgenden Kosten können bei der Nutzung des neoom KLUUBs anfallen:

Wofür diese Kosten anfallen, wird in diesem Artikel beschrieben:  

Energiepreis

Für jede Kilowattstunde, die in der Energiegemeinschaft gehandelt werden, zahlt der Konsument dem Produzenten den Energiepreis. Der Energiepreis wird sich in den Energiegemeinschaften auf rund 20 ct/kWh belaufen.

Es werden von der Energiegemeinschaft keine Netzgebühren und Elektrizitätsrechtlichen Abgaben verrechnet! Sofern sie nicht entfallen, werden diese in der Rechnung des Netzbetreibers angeführt.

Weitere relevanten Kosten und Preisdetails sind zudem auf dem Tarifblatt abgebildet.

neoom KLUUB Servicebeitrag

Der neoom KLUUB ermöglicht durch die Gründung, Organisation, Mitgliedsverwaltung, Abrechnung, Rechnungsstellung und transparenter Darstellung der Energiebilanz in der APP, den Handel von Energie unter den Mitgliedern. Für das Schaffen dieser Rahmenbedingungen wird der neoom KLUUB Servicebeitrag verrechnet:    

Der Servicebeitrag beläuft sich auf 1,2 ct/kWh - 2,4 ct/kWh je eingespeister und bezogener Kilowattstunde aus der Energiegemeinschaft.  

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Die Staffelung der Energiemenge passiert jährlich. Das heißt wenn du im ersten Quartal des Jahres 500kWh handelst, werden dir 2,4 ct/kWh verrechnet. Im zweiten Quartal handelst du 700 kWh werden dir dafür nur mehr 1,8 ct/kWh verrechnet. 

Kaution
(Vorauszahlung bei Anmeldung)

Bei der Anmeldung zur Energiegemeinschaft (nach dem Energievertragsabschluss und vervollständigtem SEPA Mandats) lösen wir eine Kautionszahlung in der Höhe von 50 € je Bezugszählpunkt aus. Diese dient dem Abprüfen der Liquidität der Teilnehmer und deren angegebenen Bankdaten. Außerdem ist die Kaution eine Sicherheit für die eingespeisten Strommengen der Erzeuger (z.B. PV Anlagen Besitzer). = Sicherheitsnetz 1 

Im Falle eines Austritts aus den Energiegemeinschaften wird diese Kaution (abzüglich der offenen Forderungen) vollständig zurückbezahlt.   

Jährliche Betriebskosten für den Verein

Eine Energiegemeinschaft hat wie ein Unternehmen jährliche laufende Aufwände, wie zum Beispiel eine Steuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln, oder die Abgeltung an den Kontoanbieter für die Compliance Prüfung der Bankaufsicht, sowie die Kosten für die Überweisungen zu tilgen. Diese Kosten treffen jede gegründete Energiegemeinschaft und sind notwendig, um Rechtssicherheit für all unsere Teilnehmer zu gewähren (Steuerrechtlich, Energierechtlich, Bankgesetzlich, Vereinsrechtlich). Uns ist dieser Rahmen wichtig, um unsere Energiegemeinschaften, welche für einen Umbruch in der Energiewirtschaft stehen (Weg von den großen fossilen Energieversorgern, zu EGs mit Strom aus dezentralen Erneuerbaren Anlagen), vor Gegnern des Umbruches zu schützen.

Die jährlichen Betriebskosten fallen je aktivem Standort in der KLUUB EG an und werden je Quartal verrechnet. Im 1. Betriebsjahr fördert neoom die anfallenden Betriebskosten der EG durch einen reduzierten Tarif, um das anfängliche Wachstum einer EG zu unterstützen. Je mehr Standorte in einer Region teilnehmen, desto günstiger werden die Betriebskosten je Standort. 

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Nachschusspflicht
(verankert in den EG Vereinsstatuten) = Sicherheitsnetz Stufe 2 

Sollte bei Zahlungsausfall eines Teilnehmers dessen Kaution nicht ausreichen, um die Schulden zu begleichen, und diese Kosten wären durch ein Inkassobüro und die Mahnungen nicht eintreibbar, kann im Notfall das Sicherheitsnetz Stufe 2 aktiviert werden und zur Insolvenzvermeidung der Energiegemeinschaft die Nachschusspflicht je Mitglied aktiviert werden. Die Nachschusspflicht ist in den Statuten mit 50 € je Teilnehmer begrenzt. Die uneintreibbaren Kosten werden aliquot auf alle Mitglieder aufgeteilt.  Sofern der Zahlungsausfall darüber hinausgeht, ist eine Insolvenzanmeldung des Obmanns für die EG notwendig.